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Die Wegweisung
und das Gewaltschutzgesetz

Die Polizei hat die Möglichkeit, den Täter für 10 Tage aus der Wohnung zu verweisen.

Der Mann muss die Schlüssel abgeben und die Wohnung verlassen. In dieser Zeit darf er nicht in die gemeinsame Wohnung zurückkehren. Die Einhaltung des Rückkehrverbotes wird von der Polizei überprüft.

Die Polizei macht ein Kurzprotokoll, das Du erhältst. Dieses Kurzprotokoll dokumentiert die Gewalttätigkeit.

 

Du kannst bei Gericht einen Eilantrag stellen, dass Du allein in der Wohnung bleiben kannst. Sobald der Antrag bei Gericht eingeht, wird der Täter weitere 10 Tage aus der Wohnung weggewiesen. Das Gericht muss in dieser Zeit eine Entscheidung treffen. Wenn der Antrag genehmigt wird, können Deine Kinder und Du in der Wohnung leben. 

Dem Mann wird der Zutritt zur Wohnung dauerhaft untersagt. Falls die Wohnung Eigentum des Mannes ist, wird die Dauer der alleinigen Wohnungsnutzung auf 6 Monate begrenzt.

Das Gewaltschutzgesetz

Weitere Infos dazu

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